AGB – ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

C-URT GmbH Düsseldorf

 I. Geltungsbereich

  1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen (einheitlich: Lieferungen) der Fa. C-urt GmbH Düsseldorf (im Folgenden „Lieferer”) erfolgen einheitlich zu den nachfolgend abgedruckten Bedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie durch den Lieferer ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
  2. Der Besteller erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen mit deren ausschließlicher Geltung für die jeweilig vereinbarte Lieferung einverstanden. Abweichende Vereinbarungen, die für eine bestimmte Lieferung getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Die Geltung der übrigen Bedingungen wird hierdurch nicht berührt.
  3. Der Geltung abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit auch ausdrücklich für den Fall widersprochen, dass diese dem Lieferer in kaufmännischen Bestätigungsschreiben oder in sonstiger Art und Weise übermittelt werden, sowie für den Fall, dass der Lieferer die Lieferung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

 II. Angebot und Auftrag; Angebotsunterlagen

  1. Angebote des Lieferers sind freibleibend. Die Bestellung des Bestellers stellt ein bindendes Angebot dar.
  2. Angebote gelten erst dann als angenommen, wenn sie von dem Lieferer schriftlich bestätigt worden sind. Erfolgt die Lieferung ohne Auftragsbestätigung sofort ab Lager, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
  3. Art und Umfang der Lieferungen bestimmen sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers. Vertragsschlüsse mündlicher Art oder andere mündliche Vereinbarungen erhalten erst durch schriftliche Bestätigung des Lieferers Verbindlichkeit. Gleiches gilt für etwaige mündliche Nebenabreden.
  4. Der Lieferer übernimmt nur Garantien und leistet Gewähr für Beschaffungsrisiken, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Anderenfalls stellen Beschreibungen der Lieferung lediglich Beschaffenheitsangaben dar.
  5. Abbildungen, Farben, Formen und Aufmachungen, die in Katalogen, Preislisten auf Messeauftritten, in Werbemedien, Onlineauftritten oder anderen Drucksachen enthalten sind, stellen branchenübliche Annäherungswerte dar und sind unverbindlich. Der Lieferer behält sich technische oder designerische Änderungen vor.
  6. Für Aufträge auf Sonderfertigung gilt, dass Angaben über Ausführung, Farbgebung, Abmessung und Änderungen ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung des Lieferers bedürfen. Bei Sonderfertigungen bleiben Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der Bestellmenge vorbehalten.
  7. Auftragsstornierungen müssen schriftlich erfolgen. Im Falle einer Stornierung kann der Lieferer die vereinbarte Vergütung verlangen – abzüglich ersparter Aufwendungen – und unter Anrechnung dessen, was er für anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat.
  8. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden. Nach Erledigung des Auftrages oder für den Fall, dass der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, sind die Unterlagen diesem auf Verlangen sofort zurückzugeben.

 

III.    Preise

  1. Die vereinbarten Preise sind bindend.
  2. Die Preise verstehen sich in EURO (Incoterms®2010) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten für Transportverpackung, Porto, Fracht, Versicherung, sonstige Versandspesen sowie Kosten etwaiger Rücksendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind von diesem gesondert zu vergüten.
  3. Sind für einzelne Lieferungen nicht ausdrücklich schriftlich feste Preise vereinbart, werden die zu dem jeweiligen Versandtag gültigen Preise nach der c-urt GmbH-Preisliste berechnet.
  4. Lieferungen erfolgen nur innerhalb Deutschlands.
  5. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands mit einem Netto-Bestellwert von weniger als 200,- Euro berechnen wir eine Versandkostenpauschale von 5,99 Euro. Bei einem höheren Bestellwert erfolgt die Lieferung „frei Haus“.
  6. Soweit in der Zeit zwischen Bestellung und Abruf der Leistung für den Lieferer unvorhersehbar höhere Lohn-, Material- oder Vertriebskosten anfallen, behält dieser sich eine angemessene Preisänderung vor. Die gesetzliche Umsatzsteuer, die in den Preisen nicht eingeschlossen ist, wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungserstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Liegt der geänderte Preis 10 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 IV. Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen kein anderes Zahlungsziel ergibt, sind Rechnungen am Tage des Erhalts ohne Skonto oder sonstige Abzüge zur Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Konto fällig.
  2. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches p.a. zu fordern. Ist der Lieferer in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, nachzuweisen, dass dem Lieferer als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Der Lieferer ist berechtigt, Zahlungen auf angefallene Zinsen, eigene Mahn-, fremde Inkasso- und Rechtsanwaltskosten anzurechnen. Zahlungen dürfen auch bei gegenteiliger Widmung durch den Besteller auf die älteste Forderung angerechnet werden. Anders lautende Vermerke, etwa auf Zahlungsbelegen, sind unwirksam.
  4. Der Besteller verpflichtet sich, den Mahnaufwand des Lieferers bis zu 10,00 Euro je Mahnung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die Mahnkosten eines Gläubigerschutzverbandes und die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten, soweit sie zweckdienlich und notwendig waren, zu tragen.
  5. Der Lieferer ist grundsätzlich berechtigt, Ware nur gegen Vorauskasse auszuliefern.
  6. Eine Aufrechnung des Bestellers mit etwaigen Gegenansprüchen ist nur möglich, wenn diese Gegenansprüche vom Lieferer schriftlich anerkannt wurden, diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt hinsichtlich eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts des Bestellers.

V. Fristen für Lieferungen; Verzug

  1. Die Lieferzeit beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist grundsätzlich 3 Tage ab Auftragsbestätigung. Lieferfristen gelten nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Die Fristen verstehen sich ab Lieferort. Bei Lieferungen ab Werk sind die Lieferfristen und Termine eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk des Lieferers verlassen hat. Sie gelten ebenso mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne das Verschulden des Lieferers oder des Transporteurs nicht abgesandt werden kann.
  2. Eine Einhaltung von Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers sowie die Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen zwischen den Vertragsparteien voraus. Hat der Besteller Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben zu beschaffen oder eine Anzahlung zu leisten, so beginnt die Lieferfrist erst nach Erfüllung dieser Verpflichtungen.
  3. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist tritt ebenfalls bei Ereignissen ein, die außerhalb des Einflussbereichs des Lieferers liegen, wie etwa Streiks, Arbeitskämpfe, Aussperrungen und ähnliches, und zwar unabhängig davon, ob diese unmittelbar bei dem Lieferer oder dessen Lieferanten eintreten. Die Einhaltung der Lieferfrist steht ebenfalls unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Lieferer sobald als möglich mit.
  4. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, besteht die Berechtigung zur Vornahme von Teilleistungen, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. Der Besteller ist insoweit zur Annahme verpflichtet.
  5. Kommt der Lieferer in Verzug, kann der Besteller – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – Schadensersatz für jede vollendete Woche des Verzuges in Höhe von 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 3 % des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Besteller einen höheren oder der Lieferer einen geringeren Schaden nachweist. Im Übrigen ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt, sofern er dem Lieferer nach Fälligkeit erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung setzt.
  6. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann der Lieferer dem Besteller für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

VI. Gefahrtragung

  1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung ab Lagerladekante C-URT GmbH auf den Besteller über, wenn die Ware ordnungsgemäß zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers schließt der Lieferer eine Transportversicherung für die Lieferung ab.
  2. Abweichend von der Bestimmung zu Ziffer 1 geht die Preisgefahr bereits mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft auf den Besteller über, wenn sich die Leistung aufgrund von Umständen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat.

 

VII.   Eigentumsvorbehalt

  1. Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Dies gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung des Lieferers.
  2. Die Veräußerung der Ware ist dem Besteller im regelmäßigen Geschäftsgang gestattet (also nicht z.B. Sicherungsübereignung, Verpfändung, en-bloc-Veräußerung oder Ausverkäufe) und nur, solange er sich nicht mit seinen Vertragspflichten in Verzug befindet.
  3. Im Falle der Veräußerung tritt der Besteller hiermit unwiderruflich die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware sowie einen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums schon jetzt sicherungshalber an den Lieferer ab. Abgetreten werden ferner Versicherungsansprüche aus Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Der Lieferer nimmt die Abtretung hiermit an.
  4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser die Klage nach § 771 ZPO (Drittwiderspruchsklage) erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Besteller dem Lieferer für den entstandenen Ausfall.
  5. Im Falle des Verzuges oder bei Vorliegen der Voraussetzungen vorzeitiger Fälligkeit ist der Lieferer berechtigt, die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen zu widerrufen und deren Abtretung offen zulegen.
  6. Der Lieferer verpflichtet sich, die vorstehend bezeichneten Sicherungen – nach seiner Wahl – freizugeben, wenn deren Wert die zu sichernde Forderung nachhaltig um 10 % übersteigt.
  7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Der Lieferer ist insoweit berechtigt, den jeweiligen Standort zu betreten. Hierfür leistet der Besteller ausdrücklich Gewähr. Im Falle der Rücknahme kann der Lieferer Gutschriften in Höhe des in der Zwischenzeit verminderten Warenwerts (Veralterung) auf die Gesamtforderung erteilen.
  8. Der Besteller verpflichtet sich, dem Lieferer die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
  9. Der Lieferer ist berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst solche Versicherungen nachweislich enthält.

 

VIII.  Mängelrüge und Gewährleistung

  1. Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Der Lieferer gewährleistet, dass die Leistung die ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale hat. Soweit keine Beschaffenheit vereinbart ist, gewährleistet der Lieferer die Eignung der Leistung für die vertraglich vorausgesetzte bzw. die gewöhnliche Verwendung, die bei Lieferungen dieser Art üblich ist und die der Besteller bei Lieferungen dieser Art erwarten kann.
  3. Der Lieferer haftet nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Leistung nur geringfügig mindern. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Fehler von selbst verschwindet oder seitens des Bestellers mit einem nur geringen Aufwand beseitigt werden kann.
  4. Nimmt der Besteller oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferers Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so hat der Lieferer für die hieraus entstehenden nachteiligen Folgen nicht einzustehen.
  5. Der Lieferer haftet ebenfalls nicht für solche Mängel, die durch ungeeignete und unsachgemäße Verwendung der Ware oder durch besondere äußere Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
  6. Der Lieferer haftet für Mängel der Ware, die nachweislich bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlagen, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge und unbeschadet der Regelung zu Ziffer X dieser Bestimmungen in der Weise, dass die Leistung nach seiner Wahl nachgebessert oder ersetzt wird. Der Besteller hat die zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Ersatzlieferungen und Nachbesserungen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist der Lieferer von der Haftung für die daraus resultierenden Folgen befreit.
  7. Von den durch die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt der Lieferer für den Fall, dass sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Transports sowie die weiteren Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Soweit die vorgenannten Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht wird, sind diese vom Besteller zu tragen, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Verbrauch.
  8. Eine Nachbesserung ist dann erfolgreich, wenn der Fehler beseitigt wurde oder wenn der Lieferer zumutbare Möglichkeiten aufgezeigt hat, die Auswirkungen des Fehlers zu minimieren und damit auf ein mit dem Verwendungszweck zu vereinbarendes Maß zu beschränken.
  9. Schlägt eine Nachbesserung endgültig fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche im Rahmen von Ziffer X dieser Bestimmungen sowie die Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
  10. Alle Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln verjähren in allen Fällen vom Zeitpunkt der Ablieferung der Ware in 12 Monaten. Hiervon unberührt bleibt die Verjährung für Mängel, die zu Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit führen, sowie solcher Mängel, deren Vorliegen der Lieferer arglistig verschwiegen oder für deren Abwesenheit er eine Garantie übernommen hat.
  11. Weitere vertragliche oder außervertragliche Ansprüche des Bestellers sind unbeschadet der Ziffer X dieser Bestimmungen ausgeschlossen.

IX. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel

  1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferer verpflichtet, die Lieferung frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VIII. Nr.l0 bestimmten Frist wie folgt:
  2. Der Lieferer wird auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise so verändern, dass die  Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Lieferer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
  3. Darüber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
  4. Die Pflicht des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X. dieser Bestimmungen.
  5. Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Lieferers bestehen nur, wenn
  6. Der Besteller den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Schutz- und Urheberansprüche unverzüglich schriftlich unterrichtet,
  7. Eine Verletzung gegenüber dem Dritten nicht anerkennt. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
  8. Dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelung vorbehalten bleiben,
  9. Der Besteller den Lieferer in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. dem Ersteller die Durchführung der Änderungsmaßnahmen gemäß Ziffer l.a. ermöglicht,
  10. Der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht,
  11. Die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wird, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.
  12. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VIII. entsprechend.
  13. Weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer sind ausgeschlossen.

X. Haftung und Verjährung

  1. Schadensersatzansprüche aus Vertrag, vertragsähnlichen Beziehungen und aus unerlaubten Handlungen, die auf ein Verhalten von Mitarbeitern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Lieferers beruhen, sind nur in folgendem Umfang gegeben:
  2. bei Vorsatz in voller Höhe.
  3. Bei grober Fahrlässigkeit und beim Fehlen einer Beschaffenheit, für die der Lieferer eine Garantie übernommen hat, nur in Höhe des typischerweise eintretenden voraussehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder Garantie verhindert werden soll.
  4. Bei leichter Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, überdies nur in Höhe des typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schadens.
  5. Soweit der Lieferer in den vorgenannten Fällen gegen die auftretenden Schäden versichert ist, nur im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung. Übersteigt das vorhersehbare Vermögensschadenrisiko nach Auffassung des Bestellers bei Vertragsschluss die vorstehenden Summen, so wird der Lieferer auf Verlangen des Bestellers einen weitergehenden Versicherungsschutz nach individueller Absprache vereinbaren.
  6. Die Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 1. Gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  7. Der Lieferer behält sich vor, den Ersatzanspruch um das Mitverschulden des Bestellers zu kürzen (§254 BGB).
  8. Für alle Ansprüche gegen den Lieferer auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher oder außervertraglicher Haftung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem sowie grob fahrlässigem Verhalten oder im Fall von Personenschäden.
  9. Kann der Liefergegenstand aufgrund des Verschuldens des Lieferers vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach dem Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderer vertraglicher Pflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers Art. VIII. und IX. dieser Bestimmungen.
  10. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Ziffern 1. bis 5. ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis hervorgehende Verpflichtungen ist Düsseldorf.
  2. Alleiniger Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis hervorgehenden Verpflichtungen und Streitigkeiten ist der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl den Besteller auch an dessen Sitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
  3. Für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist – soweit nichts anderes vereinbart ist – nicht anwendbar.

XII.   Datenschutzklausel

  1. Der Lieferer speichert und verwendet im Zuge der Geschäftsabwicklung mitgeteilte Daten, um die jeweils laufende Bestellung vertragsgerecht abzuwickeln. Die deutschen und europäischen Datenschutzbestimmungen werden dabei beachtet.
  2. Der Lieferer gibt die Daten des Bestellers nicht an Dritte außerhalb der Unternehmensgruppe des Lieferers mit Ausnahme dessen Vertriebspartner weiter. Die Vertriebspartner sind zur Einhaltung der Datenschutz-Standards des Lieferers verpflichtet.

XIII.  Salvatorische Klausel

  1. Die Unwirksamkeit oder Nichtdurchführbarkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen oder des sonstigen mit dem Besteller abgeschlossenen Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht, soweit nicht unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelung die Vertragsdurchführung für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
  2. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtzweck des Vertrages entspricht.

 

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für Online-Verkäufe (Deutschland)

  1. Gültigkeit
    Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen deren Geltung zu.
  2. Vertragsschluss
    2.1. Unsere Angaben auf unserer Website stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, bei uns Waren zu bestellen.
    2.2. Durch Ihre Bestellung im Internet, per E-Mail, per Telefax oder am Telefon geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Eingangsbestätigung kann zugleich eine Annahmeerklärung unsererseits darstellen. Sollten wir in der Eingangsbestätigung nicht zugleich die Vertragsannahme erklärt haben, so sind wir berechtigt, Ihr Angebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen entweder durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusenden der Ware anzunehmen.
    2.3. Ein Beschaffungsrisiko wird von uns nur übernommen, soweit wir die bestellte Ware auf Lager haben. Ansonsten erfolgt der Vertragsschluss immer unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Sollte uns unser Lieferant nicht oder nicht rechtzeitig beliefern, so werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten. In einem solchen Fall wird ein evtl. bereits bezahlter Kaufpreis von uns zurückerstattet.
  3. Verzug / Aufrechnung / Zurückbehaltung
    3.1. Verzugseintritt und Höhe der Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir weisen darauf hin, dass Sie spätestens dann in Verzug geraten, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung leisten.
    3.2. Sie können nicht mit etwaigen Gegenforderungen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Sie können nur wegen etwaigen Gegenforderungen Ihre Leistung verweigern oder sie zurückbehalten, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  4. Preise
    Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise sind Endpreise in EUR inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  5. Widerrufsbelehrung

5.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

        Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

c-urt GmbH
Ikenstr. 47
D-40625 Düsseldorf

E-Mail: direkt [et] curt-tools.com

        mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Rücksendung der Ware allein reicht zum Widerruf nicht.

5.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätetstens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

  1. Lieferung
    6.1. Wir liefern auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Versandweg. Bei jeder Bestellung wird eine Versandkosten- und Bearbeitungspauschale in Höhe von € 5,99 inkl. MwSt in Rechnung gestellt. Artikel, die zum Zeitpunkt der Bestellung nicht vorrätig sind liefern wir schnellstmöglich nach. Ab einem Rechnungsbetrag von mindestens 200 € entfallen die Versandkosten und wir liefern frei Haus.
    6.2. Lieferungen werden nur innerhalb Deutschlands vorgenommen.
    6.3. Die Lieferung erfolgt durch Versendung ab Düsseldorf an die von Ihnen in der Bestellung mitgeteilten Adresse (Versendungskauf). Eine Lieferung an Packstationen oder Postfächer ist nicht möglich.
  2. Lieferzeit
    7.1. Wir liefern alle Artikel unseres Onlinekataloges, die zum Zeitpunkt der Bestellung vorrätig sind, innerhalb von 3 Tagen aus.
    7.2. Unsere Angaben zu Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, wir hätten deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesichert. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen oder hoheitlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen, Behinderungen der Verkehrswege sowie im Falle, dass uns unsere Lieferanten aus den vorgenannten Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern. Wird aufgrund dieser Ereignisse die Vertragsausführung für eine Partei unzumutbar, so kann diese Partei den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  3. Zahlungsbedingungen
    8.1. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge zahlbar.
    8.2. Unsere Rechnungen werden nur per E-Mail versendet.
  4. Schutzrechte
    An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.
  5. Eigentumsvorbehalt
    10.1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf schriftlichen Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
    10.2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern (Fachhandel) im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Im Falle der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände, tritt der Kunde mit der Auftragserteilung an uns seine Ansprüche gegen den Erwerber in Höhe unserer noch bestehenden Forderung ab. Im Falle der Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände, wird vereinbart, dass die neue Sache bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung in unser Eigentum übergeht.
    10.3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
  6. Mängelgewährleistung
    Bei Sachmängeln, denen die Lieferung einer anderen Sache oder einer zu geringen Menge gleichstehen, leisten wir unter den nachstehenden Voraussetzungen wie folgt Gewähr:
    11.1. Sind Sie Kaufmann, so gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB.
    11.2. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge sind wir nach Ihrer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Fall der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Sitz oder der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, dies entspräche ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
    11.3. Schlägt die Nacherfüllung mindestens zweimal fehl, so sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen; haben wir die Pflichtverletzung zu vertreten, können Sie Schadensersatz verlangen. Ist der Sachmangel nicht erheblich, steht Ihnen nur das Recht zur Minderung zu. Gleiches gilt bei einer unvollständigen Lieferung, es sei denn, Sie weisen nach, dass für Sie ein Festhalten am Vertrag aufgrund der unvollständigen Lieferung unzumutbar ist.
    11.4. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren nach Ablieferung der Ware.
  7. Maße und Gewichte.
    Die in Angeboten, Prospekten, Katalogen und Preislisten angegebenen Maße, Zeichnungen und Abbildungen sind nicht verbindlich und können von uns ohne besondere Anzeige geändert werden.
  8. Sonstiges
    13.1. Die Vertragssprache ist deutsch. Auch wenn der Vertragstext in eine andere Sprache übersetzt werden sollte, bleibt der deutsche Vertragstext verbindlich.

   13.2.Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt in Ergänzung zu diesen Bestimmungen deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens vom      11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

14. Datenschutzhinweis
14.1. Grundsätzlich erfolgt die Nutzung unseres Onlineangebotes – soweit technisch möglich und zumutbar – anonym oder unter Verwendung eines Pseudonyms.

14.2. Für die Bestellabwicklung erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung Ihrer personenbezogener Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine darüber hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung Ihrer Daten sowie eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt, soweit Sie einer Übermittlung Ihrer Daten an Dritte während des Bestellvorganges nicht ausdrücklich zugestimmt haben. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit Ihre Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen.
14.3. Für den Newsletter erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung Ihrer personenbezogener Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt. Das Klickverhalten auf Hyperlinks in E-Mails und auf Webseiten wird anonymisiert gemessen. Die Bildung persönlicher Nutzerprofile ist damit ausgeschlossen
14.4. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Auskunft zu verlangen über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, über die Herkunft der Daten, über die Empfänger der Daten, über den Zweck der Speicherung sowie über Personen und Stellen, an die wir Ihre Daten regelmäßig übermitteln. Darüber hinaus haben Sie das Recht, auf Berichtigung Ihrer Daten sowie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Sperrung oder Löschung Ihrer Daten.
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